Aufnahme auf die Warteliste der Kindertagesstätte dreikäsehoch
Auf Grund des Gesetzes zur Masernimpfpflicht, welches zum 01.03.2020 in Kraft tritt, können nur Kinder mit einem altersentsprechenden Masern-Impfschutz, einer nachgewiesenen Masern-Immunität bzw. einer nachgewiesenen medizinischen Kontraindikation gegen die Impfung in eine Einrichtung der dreikäsehoch GmbH aufgenommen werden.
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